|
FCKW-Umstellungspflicht - die Fakten
Durch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 06.05.91 wurden die Kältemittel R 12 und R 502 für Neuanlagen schrittweise bis zum 31.12.94 verboten. Im Dezember 1995 sind die Ersatzkältemittel für das FCKW-Kältemittel R 12 vom Umweltbundesamt bekanntgegeben worden.
Bis zum 30.06.98 müssen demnach alle Kälteanlagen, die seither mit R 12 betrieben worden sind, auf das FCKW-freie Kältemittel R 134a umgestellt worden sein. Das gilt auch für Anlagen, die störungsfrei laufen! Ausgenommen von der Umstellpflicht sind lediglich Anlagen und Geräte unter 1 kg Füllgewicht, die über einen hermetisch geschlossenen Kältekreislauf verfügen, also z.B. Haushaltskühlschränke.
|
|