FCKW-Umstellungspflicht - die Fakten

Durch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 06.05.91 wurden die Kältemittel R 12 und R 502 für Neuanlagen schrittweise bis zum 31.12.94 verboten. Im Dezember 1995 sind die Ersatzkältemittel für das FCKW-Kältemittel R 12 vom Umweltbundesamt bekanntgegeben worden.

Bis zum 30.06.98 müssen demnach alle Kälteanlagen, die seither mit R 12 betrieben worden sind, auf das FCKW-freie Kältemittel R 134a umgestellt worden sein. Das gilt auch für Anlagen, die störungsfrei laufen! Ausgenommen von der Umstellpflicht sind lediglich Anlagen und Geräte unter 1 kg Füllgewicht, die über einen hermetisch geschlossenen Kältekreislauf verfügen, also z.B. Haushaltskühlschränke.

R 12-Anlagen können - soweit vom Alter her sinnvoll - nach dem Spülen mit unserem Retrofitgerät mit dem neuen Ester-Öl gefüllt und so mit den FCKW-freien Kältemitteln in Betrieb genommen werden. Viele Wettbewerber setzen diese Technologie nicht ein und bieten einen Tausch von Verdichtern oder Aggregaten an!  Bei uns erhalten Sie kostengünstigere Lösungen!

Möchten Sie ausführlich informiert werden? Interessiert Sie auch die übrige Kältemittelsituation und der kommende Ausstieg aus den Kältemitteln R 22 und R 502? Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns Ihre Fragen per Fax oder eMail. Wir beraten Sie gerne!