Aktuelles und Termine Mayer Kältetechnik GmbH

BOSCH Classic Edition - 50er Jahre Designkühlschrank mit moderner Technik Wertvolle Designkühlschränke - immer aktuell!

Die Classic Edition von Bosch in den aktuellen Trendfarben Pistazio, Vanilla, Polarsilber und Vulkanoschwarz und in den weiterhin beliebten Farben Rot und Blau - diese hochwertigen Kühlschränke im Design der 50er Jahre finden Sie jetzt auf unseren neuen Webseiten www.coolstore.de

Weitere außergewöhnliche Kühlschränke von SMEG, Gorenje und General Electric sind auch schon unter www.coolstore.de zu finden, ebenso Bierbars und Absorber-Minibars. Lagerkühlschränke und Weinklimaschränke von Liebherr sowie Kühlzellen und Eiswürfelbereiter folgen demnächst.

Klimageräte Frühjahrsaktion - Ihr Vorteil! Klimageräte - jetzt zu Winterpreisen!

Sie planen für den nächsten Sommer den Einbau eines Klimagerätes für Büro, Produktion oder für private Räume? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich für ein hochwertiges Markengerät zu entscheiden, denn viele fest montierte Split-Klimageräte können wir derzeit zu interessanten Herbstpreisen anbieten. Mit der Wärmepumpenschaltung für wirtschaftliche Heizung in Übergangszeiten, die für alle Gerätebauformen verfügbar ist, können Sie Ihr Klimagerät viele Wochen im Jahr sinnvoll nutzen! Neue, komfortable und energiesparende Inverter-Klimageräte von Daikin sind ab sofort in vielen Baugrößen verfügbar.

Ferrari 512 BBi
Umstellung von PKW-Klimaanlagen auf FCKW-freie Kältemittel


Wir stellen Ihre seither mit Kältemittel R 12 betriebene PKW-Klimaanlage auf FCKW-freies Kältemittel um, ohne Teile austauschen zu müssen! Dadurch reduzieren sich die Kosten für die notwendige Umrüstung erheblich, und Sie haben die gesetzlichen Vorschriften genauso eingehalten wie bei der Umrüstung auf R 134a. Fragen Sie uns, wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können! Es muß ja nicht immer gleich ein Ferrari sein ...

Euro
Steuerabzug für Bauleistungen


Am 30.08.2001 wurde ein Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe eingeführt. Unternehmer, die eine Bauleistung empfangen, sind verpflichtet, für Leistungen ab dem 01.01.2002 einen Betrag in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das für den leistenden Unternehmer zuständige Finanzamt abzuführen. Dieses Verfahren kann vermieden werden, wenn der leistende Unternehmer eine vom jeweils zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegt. Sie können unsere Freistellungsbescheinigung hier herunterladen (freistellungsbescheinigung_2005-2007.pdf, 71 KB).

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