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FCKW-Umstellungspflicht - die Fakten


Durch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 06.05.1991 wurden die Kältemittel R 12 und R 502 für Neuanlagen schrittweise bis zum 31.12.1994 verboten. Im Dezember 1995 sind die Ersatzkältemittel für das FCKW-Kältemittel R 12 vom Umweltbundesamt bekanntgegeben worden.

Bis zum 30.06.1998 mussten demnach alle Kälteanlagen, die seither mit R 12 betrieben worden sind, auf das FCKW-freie Kältemittel R 134a umgestellt worden sein. Das galt auch für Anlagen, die störungsfrei laufen! Ausgenommen von der Umstellpflicht sind lediglich Anlagen und Geräte unter 1 kg Füllgewicht, die über einen hermetisch geschlossenen Kältekreislauf verfügen, also z.B. Haushaltskühlschränke. Soweit der seither völlig klar und zweifelsfrei aufgezeigte Weg des Ausstieges aus den FCKW-Kältemitteln.

Zum Ende der Frist stritten sich die Experten von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium um den Begriff "verwenden". Wörtlich steht in der Bekanntgabe der Ersatzkältemittel vom 21.12.1995: "Nach Ablauf der in der Bekanntgabe genannten Frist ist das Inverkehrbringen und Verwenden von R 12 als Kältemittel nach § 3 der Verordnung verboten." Das Betreiben von R 12-Anlagen ist somit nach seitheriger Rechtsauffassung und unter Hinzuziehung des klaren Menschenverstandes seit 30.06.98 untersagt. Völlig klar ist allerdings derzeit nichts mehr, denn "verwenden" bedeutet nach Auffassung diverser Griffelspitzer unter anderem das Nachfüllen von R 12 in Kälteanlagen, nicht jedoch das Vorhandensein von R 12 in Kälteanlagen zum Zwecke der Erzeugung von Kälte!

In diesem Zusammenhang kann das von der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel am 28.04.1998 großartig vorgestellte "Umwelt-Barometer Deutschland" mit Schwerpunkt "Schutz der Erdatmosphäre" nur als schlechter Scherz bezeichnet werden! Zunächst muß wieder Klarheit bezüglich des Ausstieges aus den FCKWs geschaffen werden, notfalls per Gerichtsentscheid, anschließend können publikumswirksame Veranstaltungen dieser Art den nächsten Schritt in die richtige Richtung ankündigen!

Wegen dieser derzeitigen Rechtsunsicherheit dürfen wir Ihnen vorerst nicht mehr mitteilen, Sie hätten Ihre R 12-Anlagen bis 30.06.1998 umgestellt haben müssen, sondern nur noch Sie sollten die Umstellung zügig angehen. Viele gute Gründe sprechen dafür, sich vom richtigen Weg nicht abbringen zu lassen. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!
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R 12-Anlagen können - soweit vom Alter her sinnvoll - nach dem Spülen mit unserem Retrofitgerät mit dem neuen Ester-Öl gefüllt und so mit den FCKW-freien Kältemitteln in Betrieb genommen werden. Viele Wettbewerber setzen diese Technologie nicht ein und bieten einen Tausch von Verdichtern oder Aggregaten an!  Bei uns erhalten Sie kostengünstigere Lösungen!

Möchten Sie ausführlich informiert werden? Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns Ihre Fragen per Fax oder eMail. Eine konkrete Anfrage können Sie auch mit unserem vorbereiteten Formular an uns abschicken. Bitte beachten Sie jedoch, daß wir Ihnen eine handwerkliche Umstellung von Kälteanlagen vor Ort nur im Umkreis von ca. 50 km um Kupferzell anbieten können. Wenn Sie außerhalb dieses Gebietes ansässig sind, wenden Sie sich bitte an einen örtlichen Kälte-Klima-Fachbetrieb. Vielen Dank.

Telefon 07944/9140-0 eMail info@kaeltemayer.de Telefax 07944 / 9140-40

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